Geschäftsbedingungen
Meine Firma, OVE WACKERMANN Immobilien, Kohlhökerstr. 45, 28203 Bremen, übt gemäß § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung folgendes Gewerbe aus: „Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume, grundstücksgleiche Rechte sowie Wohnräume“.
Der Erfüllung meiner Makleraufträge widme ich mich mit Sorgfalt und unparteilicher Wahrnehmung der beidseitigen Interessen meiner Auftraggeber. Meine Tätigkeit erfolgt im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Gesetzes zur Regelung der Wohnvermittlung (WoVermG), der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln meines Berufsstandes. Wenn ich zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit meinen Auftraggebern „Geschäftsbedingungen“ zugrunde lege, so geschieht dies in Ausfüllung und Gestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jegliches Anfordern meiner (auch mündlicher) Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Dazu ist ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeführt worden, es steht jedem frei, davon Gebrauch zu machen und dies schriftlich anzuzeigen. Das Verwenden meiner Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung meiner Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender „Geschäftsbedingungen“ und „Provisions-/Courtagesätze“.
Meine Firma ist bemüht, nur einwandfreie Objekte in Bearbeitung zu nehmen. Meine Angebotsangaben basieren auf mir erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich deshalb nicht übernehmen, ebenso für Irrtum. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt vorbehalten, d.h. die Angebote sind freibleibend. Alle Angebote sind vor Vertragsabschluss nachzuprüfen. Entscheidende Sachverhalte zwischen Verkäufer und Käufer gelten nur bei schriftlicher Fixierung im Vertrag, und sollten falls es Verkaufs- / Kaufvoraussetzung sind ggf. ausdrücklich mit beurkundet werden. Jegliche Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Preisgestaltung können sich bis / bei Vertragsabschluss Abweichungen nach unten, ebenso wie nach oben, ergeben – je nach der sich jeweils ergebenden Marktlage. Falls Ihnen der geforderte Preis für sich zu hoch erscheint, Sie das Objekt aber ansonsten gerne erwerben würden, geben Sie an uns bitte unbedingt ein schriftliches Gebot ab, auch in Hinblick auf eine spätere Preiskorrektur.
Bei Kaufobjekten gilt grundsätzlich eine Lieferung frei von jeglichen Wohnrechten und Hypotheken, welches entsprechend immer mit beurkundet wird. Dabei wird in der Regel ebenfalls frei von Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigen geliefert, es sei denn, es erfolgt ausdrücklich eine Übernahme. Für eine eventuelle Finanzierung steht den Käufern die Wahl der Bank selbstverständlich offen.
Alle meine Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie, den Adressaten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Sie dürfen weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewie- senen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet mir den Schaden, in Höhe der entgangenen Provision, zu ersetzen.
Sämtliche Besichtigungen sind nur mit meiner Rücksprache und in meiner Anwesenheit durchzuführen; da ich u a. auch für diese Dienstleistung beauftragt wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht bei den Eigentümern des Objektes ohne meine Genehmigung gestört bzw. geklingelt werden darf.
Mit Abschluss eines durch meinen Nachweis oder meiner Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrages sind der Käufer als auch der Verkäufer verpflichtet, die damit verdiente und sofort fällige Maklerprovision/-courtage an mich zu zahlen. Grundsätzlich gilt als Basis, insofern nichts anderes vereinbart wurde oder z.B. in einem Streitfall, eine ortsübliche Courtage von jeweils 3% vom Kaufpreis zzgl. MwSt.. Entsprechend der aktuellen Rechtslage ist die Courtage in der Regel von beiden Parteien gleichmäßig, also Halbe-Halbe, zu tragen, zumindest darf der an den Käufern zu berechnende Teil keinesfalls höher sein, als jene Kosten, die der verkaufenden Seite belastet werden. Unabhängig davon berechne ich je Partei einen Mindestbetrag pro Objekt von 6.900 €, umgekehrt versuche ich bei sehr teuren Objekten, sofern ausgewiesen, kundenfreundlichere Courtagesätze anzubieten, die einen verzögerungsfreien, reibungslosen und den vertraglichen Abmachungen entsprechenden Verlauf voraussetzen. Dies ist eine einfache Regelung, die jede Seite zu tragen hat und einen Pauschalbetrag ausmacht, unabhängig vom Wert der Immobilie. Ebenso bedürfen größere Anlagen & Zinshäuser ab 5 WE einer individuellen Betrachtung. Ein Rechtsanspruch auf diese Sonderregelung besteht nicht. Die Preise jeweils zzgl. der gesetzliche Umsatzsteuer / MwSt. auf die Rechnung; z.Zt. liegt diese Steuer bei 19 %.
Im Fall eines Kaufes sind „weitere Nebenkosten“ zu beachten. Auf den Kaufpreis ist in Bremen eine Grunderwerbssteuer von 5,0 % fällig, in einigen Bundesländern mittlerweile 6,0 – 6,5 %. Die Kosten für den Notar / die Gerichtsgebühren liegen bei ca. 1,6 – 2,0 %, je nach Kaufpreishöhe und Höhe der eventuellen Grundschuldbestellung. Inkl. der Courtage ergeben sich somit „Nebenkosten“ von rund 10 % auf den Kaufpreis.
Ist Ihnen – dem Käufer – eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit über einen anderen Dritten bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, mir dies unter Offenlegung der Informationsquelle inkl. des Datums unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt mein Nachweis als bisher unbekannt und wird als Erstnachweis registriert. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, unabhängig eines Abschusses direkter Art oder über einen Dritten, bei Abschluss des Vertrages eine Maklercourtage in der in diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Höhe zu zahlen. Angebote durch den direkten Vertragspartner Verkäufer sind, sofern Sie nicht vor Aufnahme meiner Maklertätigkeit – z.B. Inseration in der Presse oder Exposé-Versendung – zum Vertragsabschluss geführt haben, ausschließlich über meine Firma zu verhandeln und abzuwickeln. Da die bis dahin erfolgten Verhandlungen ja keinen Vertragsabschluss bewirkt haben, ist hierbei also die Aufnahme meiner Tätigkeit als ursächlich für das Zustandekommen eines Abschlusses anzusehen und verpflichtet Sie ebenfalls zur Zahlung der Maklercourtage gemäß den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen. Ausnahmen gelten nur insofern, wenn dieser direkte Vertragspartner vor Aufnahme meiner Maklertätigkeit den interessierten Vertragspartner ausdrücklich schriftlich bei mir genannt hat, mit Name und Adresse.
Beide Vertragspartner haben vor Vertragsabschluss den jeweiligen Partner zu befragen, ob meine Firma zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss durch Nachweis oder Vermittlung beigetragen hat. Bei eventuellen Verhandlungen mit dem anderen Teil ist auf meinen Nachweis Bezug zu nehmen. Wird Ihnen ein von mir angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch mich erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich meiner Objekte abzulehnen. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von mir angebotenen oder ehemals angebotenen Objekte zustande, sind beide Vertragspartner verpflichtet, mir dieses unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen und die Vertragsbedingungen und -parteien zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für mich auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von meinem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird; d.h. Ersatzgeschäft wie Tausch, Ausübung eines Vorrecht z.B. aus Miet-/Pachtvertragszusatz, Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung oder eines gleichartigen Rechtsverhältnisses. Die Übertragung eines Verfügungsrechts an einem Grundstück durch eine andere Rechtsform ist einem Grundstückskauf gleichzusetzen. Gleiches gilt für Folgegeschäfte, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung / Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, oder z.B. weitere Wohnungen im gleichen Objekt erworben werden. Für vorbenannte Fälle ist die ortsübliche Maklerprovision fällig. Ist kein Wert niederge- schrieben, wird der Verkehrswert zur Berechnungsgrundlage herangezogen.
Der Gesamtprovisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinfällig wird. In diesem Fall müsste die Vertragspartei, bei der nicht der Grund der Aufhebung des Vertrags liegt, eine Erstattung ihrer Kosten bei der Gegenseite durchsetzen. Sämtliche personenbezogene Daten, also auch Ihre Daten, werden bei uns intern nur gegenüber Ihnen direkt bzw. den Ihnen zugehörigen Personenkreis für Exposé-Übermittlungen, Besichtigungen, Termine und wenn erforderlich für Notariatsangelegenheiten genutzt. Sie werden niemals an Dritte Personen weitergeleitet. Es sind auch maximal nur die Daten, die Sie selber bei einer Anfrage an uns übermitteln.
Sollten Teile der „Geschäftsbedingungen“ aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen – auch in Einzelteilen – davon nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten diejenigen Regelungen, die dem gewollten Ergebnis möglichst nahekommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.